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Ökodesign

Die Rahmenrichtlinie 2009/125/EG (auch ErP- oder Ökodesignrichtlinie genannt) bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Sie wird vom Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Entsprechende Anforderungen an die einzelnen Produktgruppen (vor allem Massenprodukte) sind in Form von EG- bzw. EU-Verordnungen festgelegt.
Die Hersteller bzw. Importeure in den Europäischen Wirtschaftsraum sind für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist sowohl im EVPG als auch im EnVKG als "beauftragte Stelle" genannt. Auf der Website der BAM können weiterführende Informationen zu Ökodesign und Energielabel abgerufen werden.