Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) setzt die Rahmenverordnung (EU) 2017 / 1369 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen in deutsches Recht um. Die Kennzeichnungsverordnung zielt darauf ab, für einzelne Produktgruppen Anforderungen an eine Kennzeichnung zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen festzulegen. Entsprechende Anforderungen an die einzelnen Produktgruppen (vor allem Massenprodukte) sind in Form von EG- bzw. EU-Verordnungen festgelegt.
Hier ist vor allem der Handel in der Verantwortung, dass Verbraucher vor ihrer Kaufentscheidung auf vorgeschriebene Weise über den Energieverbrauch der hier betroffenden Produkte informiert werden.
In der Freien Hansestadt Bremen führt die Gewerbeaufsicht Marktkontrollen in den Rechtsgebieten EVPG und EnVKG durch. Näheres können Sie unseren jährlichen Marktüberwachungskonzept entnehmen.
Marktüberwachungskonzept Freie Hansestadt Bremen Energieverbrauch 2019 (pdf, 383.7 KB)
Marktüberwachungskonzept Freie Hansestadt Bremen Energieverbrauch 2018 (pdf, 51.6 KB)
Marktüberwachungskonzept Freie Hansestadt Bremen Energieverbrauch 2017 (pdf, 43.7 KB)
Marktüberwachungskonzept Freie Hansestadt Bremen Energieverbrauch 2016 (pdf, 221.5 KB)
Marktüberwachungskonzept Freie Hansestadt Bremen Energieverbrauch 2015 (pdf, 222.2 KB)
Marktüberwachungskonzept Freie Hansestadt Bremen Energieverbrauch 2014 (pdf, 141 KB)
Marktüberwachungskonzept Freie Hansestadt Bremen Energieverbrauch 2013 (pdf, 134.4 KB)
Marktüberwachungskonzept Freie Hansestadt Bremen Energieverbrauch 2012 (pdf, 67 KB)
Marktüberwachungskonzept Freie Hansestadt Bremen Energieverbrauch 2011 (pdf, 65.1 KB)
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist sowohl im EVPG als auch im EnVKG als "beauftragte Stelle" genannt. Auf der Website der BAM können weiterführende Informationen zu Ökodesign und Energielabel abgerufen werden.