Getränkeschankanlagen sind in verschiedenen Branchen weit verbreitet, beispielsweise im Gastgewerbe hinter der Theke oder auf Festen und Veranstaltungen. Sie ermöglichen die effiziente Bereitstellung von Getränken wie Bier, alkoholfreien Getränken, Wein, Cocktails und Spirituosen. Damit Betreiber hygienische Produkte anbieten können und die Anlagen optimal nutzen, sind Kontrolle, Prüfung und Reinigung entscheidend.
Die Beschaffenheit von Getränkeschankanlagen ergibt sich u. a. aus der DIN 6650 Teil 1-7, aus der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 228 "Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen" und den Arbeitsschutz-Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten.
Für den Betrieb greifen die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung über das Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln.
Die Gewerbeaufsicht überwacht die Getränkeschankanlagen im Hinblick auf:
Sie untersucht von Schadensfällen und ordnet ggf. Maßnahmen bis zur Stilllegung bei Anlagen mit schwerwiegenden Verstößen an. Die Überwachung erfolgt im Rahmen von Betriebsbesichtigungen, aufgrund von Informationen Dritter (Gäste, Benutzer).