Anzeige für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken nach § 3 Absatz 3 NiSV
Für eine Kopie der Anzeige / Mitteilung für Ihre Unterlagen klicken Sie, wenn Sie bei der "Zusammenfassung" angekommen sind, auf den Button "Drucken", dieser befindet sich über dem Titel.
Entscheidungshilfe bei der Einstufung Ihrer Anlagen und Geräte