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  • Onlineformular Beendigung des Betriebs einer Röntgenanlage

Mitteilung der Beendigung des Betriebes einer Röntgeneinrichtung nach § 21 Strahlenschutzgesetz

  1. Datenschutz (Schritt 1 von 4)
  2. Angaben zum Betreiber und der Anlage (Schritt 2 von 4)
  3. Anhänge / Nachweise (Schritt 3 von 4)
  4. Zusammenfassung (Schritt 4 von 4)

Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weiteres unter: www.gewerbeaufsicht.bremen.de/datenschutz

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