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Störfall-Verordnung - 12. BImSchV

Die Störfall-Verordnung – 12. BImSchV, dient der Regelung zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretenden Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe. Die Verordnung gilt für Betriebsbereiche, in denen größere Mengen gefährlicher Stoffe gehandhabt werden. Die Verordnung legt Pflichten für Betreiber von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen fest, um Störfälle zu vermeiden. Die Verordnung enthält auch Vorschriften für die Information der Öffentlichkeit, die Erstellung von Sicherheitsberichten und Alarm- und Gefahrenabwehrplänen. Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen als zuständige Behörde überwacht die Einhaltung der Verordnung. Darüber hinaus pflegt die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft den Überwachungsplan und Überwachungsprogramm für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie sowie Betriebsbereiche nach Störfallrecht.