Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen überwacht die Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Lande Bremen. Im Rahmen unserer Zuständigkeit bezieht sich dies insbesondere auf die luftgetragenen Emissionen von Anlagen. Verhaltensbedingte Immissionsprobleme werden von den Polizeibehörden verfolgt, während Emissionen des Verkehrs direkt in der Zuständigkeit der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung liegen.
... bildet das 1974 in Kraft getretene BImSchG.
"Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen."
Schädliche Umwelteinwirkungen sind laut BImSchG definiert als "Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft herbeizuführen". Mit zahlreichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften stellt das BImSchG die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen dar, von denen Emissionen (z. B. Lärm, Staub, Schadstoffe) in die Umgebung ausgehen können. Unsere Fachaufgaben sind:
Genehmigungen nach dem BImSchG
Vorprüfungen nach dem UVPG
Überwachung des Emissionshandels nach dem TEHG
Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem BImSchG
Überwachung privat betriebener Anlagen wie z.B. Kamine und Öfen
Überwachung der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV und PRTR-Gesetz
Überwachung von Kraftstoffqualitäten
Mitarbeit bei der Bauleitplanung (Bauvorhaben, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne)