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Ionisierende Strahlung (Strahlenschutz)

Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch radioaktive Stoffe, ionisierenden Strahlen oder Röntgenstrahlung. Für Menschen, die radioaktiven Stoffen oder Strahlung ausgesetzt sind, erhöht sich das Risiko von schweren Erkrankungen. Um das Krankheitsrisiko möglichst gering zu halten, unterliegt der Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Geräten zur Erzeugung von Strahlung besonderen Bestimmungen. Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen überprüft die Einhaltung der Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung.

Unsere wichtigsten Aufgaben in Kurzform:

  • Beratung zum sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung
  • Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen
  • Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  • Genehmigungen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen
  • Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen
  • Genehmigungen zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
  • Erteilung/Überprüfung der Fachkunde im Strahlenschutz
  • Prüfung der Zuverlässigkeit von verantwortlichen Personen
  • Registrierung von Strahlenpässen
  • Festlegungen von Ersatzdosen
  • Überprüfung der Einhaltung von Strahlenschutzvorschriften, u.a. nach dem Aufsichtsprogramm
  • Entgegennahme von Mitteilungen bei Verlust und Fund von radioaktiven Stoffen
  • Entgegennahme von Meldungen bedeutsamer Vorkommnisse

Strahlenpass

Aufsicht Strahlenschutz