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Ionisierende Strahlung (Strahlenschutz)

Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch radioaktive Stoffe, ionisierenden Strahlen oder Röntgenstrahlung. Für Menschen, die radioaktiven Stoffen oder Strahlung ausgesetzt sind, erhöht sich das Risiko von schweren Erkrankungen. Um das Krankheitsrisiko möglichst gering zu halten, unterliegt der Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Geräten zur Erzeugung von Strahlung besonderen Bestimmungen. Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen überprüft die Einhaltung der Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung.

Unsere wichtigsten Aufgaben in Kurzform:

  • Beratung zum sicheren Umgang mit radioaktiven Stoffen
  • Forderung nach der Fachkunde und Prüfung der Zuverlässigkeit bei verantwortlichen Personen
  • Genehmigungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen
  • Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung von ionisierender Strahlung und Röntgeneinrichtungen
  • Genehmigung des Einsatzes beruflich strahlenexponierter Personen bei Arbeiten in fremden Anlagen und Betrieben einschließlich der Registrierung von Strahlenpässen
  • Überprüfung der Einhaltung von Strahlenschutzvorschriften
  • Entgegennahme von Anzeigen bei Verlust, Fund und Unfällen mit radioaktiven Stoffen

Achtung: Diese Informationen dienen Ihrer persönlichen Information, zu Gerichtsurteilen im Bereich Strahlenschutz, die Liste ist nicht vollständig. Sie umfassen daher evtl. nicht alle Möglichkeiten für Ihren konkreten Fall und können daher auch nicht die Unterstützung durch Anwälte ersetzen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz.