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Überwachungsbedürftige Anlagen

Dampfkessel, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Druckbehälteranlagen, Tankstellen – dabei handelt es sich um überwachungsbedürftige Anlagen. Von diesen Anlagen gehen beim Betrieb erhebliche Risiken für die Sicherheit und die Gesundheit Beschäftigter oder anderer Personen im Gefahrenbereich dieser Anlagen aus. Mögliche Schadensfälle könnten z. B. explodierte Dampfkessel, Brände in Chemieanlagen und -lagern, Abstürze von Aufzügen oder Explosionen von Druckbehältern (z. B. Gastanks) sein.

Aus diesem Grund wurden mit dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) spezielle Vorschriften für die Errichtung, die Montage und den Betrieb der überwachungsbedürftigen Anlagen erlassen. Danach sind die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen u. a. verpflichtet, die Sicherheit ihrer Anlagen unter Einhaltung von Prüffristen durch regelmäßige Prüfungen von zugelassenen Überwachungsstellen nachzuweisen.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen erteilt gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnisse. Außerdem überwacht sie, ob sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, entsprechend betrieben werden und die vorgeschriebenen Prüfungen stattfinden.