Seit dem 03.10.2002 regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung basiert auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten nur Arbeitsmittel (einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen) bereitstellen, die dem ProdSG und seinen Verordnungen (ProdSV) entsprechen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber bei der Bereitstellung der Arbeitsmittel prüfen:
Die Gewerbeaufsicht berät die Arbeitgeber bei der Umsetzung dieser Pflichten und überprüft im Betrieb, ob die getroffenen Maßnahmen und Regelungen ausreichend sind. Zusätzliche Aufgaben ergeben sich bei überwachungsbedürftigen Anlagen wie
In den Publikationen des Länderausschusses für Arbeitssicherheit finden Sie die aktuellen Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)