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Das Arbeitszeitgesetz

Nachtarbeit, überlange Arbeitszeiten und unzureichende oder fehlende Ruhepausen gefährden die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt daher die tägliche Arbeitszeit, legt Pausen- und Ruhezeiten fest und regelt die grundsätzliche Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen.

Das Arbeitszeitgesetz gibt nur die Obergrenzen aus Gründen des Gesundheitsschutzes vor. Die tatsächlich zu leistenden Arbeitsstunden bzw. die Wochenarbeitszeit ergeben sich aus den Tarifverträgen bzw. dem Arbeitsvertrag. In Tarifverträgen können weitere Abweichungen von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bestimmt werden.