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Sozialer Arbeitsschutz

Beim sozialen Arbeitsschutz steht der Mensch im Mittelpunkt. Der soziale Arbeitsschutz berücksichtigt auch besonders schutzbedürftige Personen- und Berufsgruppen wie z. B. Jugendliche, Heimarbeiter, Fahrpersonal, schwangere und stillende Frauen. Er trägt mit den gesetzlichen Regelungen über die Arbeitszeit, das Fahrpersonal, der Heimarbeit, dem Mutterschutz sowie dem Jugendarbeitsschutz dazu bei, dass abhängig Beschäftigte vor Belastungen und Gesundheitsschädigungen durch eine nicht menschengerechte Organisation am Arbeitsplatz und darüber hinaus geschützt werden.

Mit Richtlinien und Verordnungen sind europaweit Mindestanforderungen für den sozialen Arbeitsschutz geschaffen worden, die von den Mitgliedsstaaten im innerstaatlichen Recht berücksichtigt werden müssen.