Die Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel unterworfen, sei es in Bezug auf neue Techniken oder die Altersstruktur der Beschäftigten. Wichtig hierbei ist die Berücksichtigung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Im Vordergrund steht das Recht der Beschäftigten auf einen angemessenen Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Optimale Arbeitsverhältnisse dienen aber nicht nur den Beschäftigten. Motivierte, engagierte und gesunde Mitarbeiter sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Der allgemeine Arbeitsschutz beschäftigt sich vor allem mit Fragen der Arbeitsorganisation und dem betrieblichen Arbeitsschutz. Im Arbeitschutzgesetz ist die Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb gestärkt worden. Die Gewerbeaufsicht hilft und unterstützt den Betrieb in seinem Bestreben, diese Aufgaben zu erfüllen. Hierzu werden nicht mehr einzelne Vorschriften kontrolliert, sondern das gesamte Arbeitschutzsystem betrachtet. Auf diesem Wege kann für einen nachhaltigen Arbeitsschutz gesorgt werden. Ein wichtiger Punkt ist die Einbindung aller Beteiligten in den Betrieben. Zu diesen zählen der Arbeitgeber, die Beschäftigten und ihre Vertretungen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt.
Ein wichtiges Instrument ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG. Der Arbeitgeber muss im Zusammenspiel mit den oben genannten Beteiligten die Arbeitsbedingungen ermitteln, bewerten, Schutzziele festlegen, erforderliche Maßnahmen auswählen und diese in ihrer Wirksamkeit überprüfen. Die Gefährdungsbeurteilung wird als dynamischer Prozess gesehen, der immer wieder durchlaufen werden muss. Gerade in der heutigen Zeit ändern sich die Arbeitsbedingungen sehr schnell. Ob nun ein neues Gerät angeschafft, ein anderer Stoff verwendet wird oder ähnliches. Auch ein außergewöhnliches Ereignis wie ein Arbeitsunfall führt zu einer Wiederholung und Neubewertung der Gefährdungsbeurteilung.
Gefahrenquellen und Unfallursachen sollen so durch Beratung und Information rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Weiterhin fördert der Beteiligungsprozess die Wahrnehmung der vorhandenen Gefahren. Routinen können so unterbrochen werden. Die Gestaltung der Arbeit unter präventiven Gesichtspunkten ermöglicht die Reduzierung von Unfällen sowie von arbeitsbedingten Erkrankungen. Damit verringern sich krankheitsbedingte Fehlzeiten und erhöht sich die Leistungsfähigkeit des Betriebes.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt auf ihrer Internetseite diverse Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Besonders hervorzuheben ist dabei das als umfassendes Nachschlagewerk zu nutzende „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“.
Der im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Organisation entwickelte GDA-ORGAcheck ist ein Angebot insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen zur anonymen Selbstbewertung ihrer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Betriebe haben damit ein übersichtliches Instrument an der Hand, ihre Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Mit dem Check können Schwachstellen in der Arbeitsschutzorganisation gezielt erkannt und notwendige Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden. Das Internet-Tool enthält neben Checklisten auch Erläuterungen, Informationen und Hilfestellungen. Zudem besteht die Möglichkeit, den eigenen Betrieb mit anderen Unternehmen zu vergleichen (Benchmarking).
Weitere Informationen und Teilnahme finden sie unter www.gda-orgacheck.de