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Allgemeiner Arbeitsschutz

Die Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel unterworfen, sei es in Bezug auf neue Techniken oder die Altersstruktur der Beschäftigten. Wichtig hierbei ist die Berücksichtigung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Im Vordergrund steht das Recht der Beschäftigten auf einen angemessenen Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Optimale Arbeitsverhältnisse dienen aber nicht nur den Beschäftigten. Motivierte, engagierte und gesunde Mitarbeiter sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Der allgemeine Arbeitsschutz beschäftigt sich vor allem mit Fragen der Arbeitsorganisation und dem betrieblichen Arbeitsschutz. Im Arbeitschutzgesetz ist die Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in seinem Betrieb gestärkt worden. Die Gewerbeaufsicht hilft und unterstützt den Betrieb in seinem Bestreben, diese Aufgaben zu erfüllen. Hierzu werden nicht mehr einzelne Vorschriften kontrolliert, sondern das gesamte Arbeitschutzsystem betrachtet. Auf diesem Wege kann für einen nachhaltigen Arbeitsschutz gesorgt werden. Ein wichtiger Punkt ist die Einbindung aller Beteiligten in den Betrieben. Zu diesen zählen der Arbeitgeber, die Beschäftigten und ihre Vertretungen, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt.

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