Durch das Bremer Informationsfreiheitsgesetz haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Auskünfte aus den Verwaltungen.
Alle Informationen zum individuellen Antrag und zum zentralen elektronischen Informationsregister finden Sie unter www.transparenz.bremen.de und
in der Informationsbroschüre der Senatorin für Finanzen zum Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (pdf, 235.4 KB) (pdf, 235.4 KB).
Ihre Ansprechpartner für die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist: