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Elektronischer Rechtsverkehr

Schnelle und sichere Dokumentenübermittlung mit dem (EGVP)

Ab dem 15. September 2008 ist bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) möglich.
Sie können jetzt über das "Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) elektronische Dokumente rechtswirksam an unsere Behörde übermitteln. Dies gilt für alle Vorgänge und Anfragen, die einer (elektronischen) Unterschrift bedürfen.

Seit Januar 2022 ist der gesetzliche Weg bereitet ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) als Bürger:in oder Organisation anzulegen.

Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite
www.egvp.de.

Sie können sich natürlich auch weiterhin per E-Mail an unsere Behörde wenden.
Office@gewerbeaufsicht.bremen.de.